FAQs / Zeitarbeit für Sie!
Wie bewerbe ich mich?
Am Besten nutzen Sie einfach den auf unseren Seiten befindlichen Kontaktbogen. FARA nimmt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Vorstellungstermin und klärt mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Wie bereite ich mich auf mein Vorstellungsgespräch bei FARA vor?
Ein Vorstellungsgespräch läuft nie nach starren Regeln ab. Bringen Sie bitte Ihren Lebenslauf und alle verfügbaren Qualifikationsnachweise zu dem Gespräch mit. Wir möchten uns in einem persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck über Sie verschaffen. Bewerben heißt, sich selbst dem Unternehmen zu präsentieren! Das beruht natürlich auf Gegenseitigkeit. Auch Sie haben die Chance sich ein erstes persönliches Bild von uns zu machen und offene Fragen zu klären.
Wer wird mein zukünftiger Arbeitgeber?
Ihr zukünftiger Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Arbeitgeberpflichten und -leistungen wird die FARA GmbH. Von uns erhalten Sie Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt und alle anderen sozialen Leistungen.
Gibt es eine Probezeit?
Ja, eine Probezeit gibt es. Die Probezeit beträgt bei uns sechs Monate mit den gesetzlich geregelten Kündigungsfristen, danach gehen Sie in ein festes Anstellungsverhältnis über.
Ist es möglich, dass mich das Unternehmen, bei dem ich arbeite, übernimmt?
Ja, das ist möglich. Wir sind Rundum-Personaldienstleister, d.h. Personalüberlassung aber auch –vermittlung gehören zu unserem Hauptaufgabengebiet. Wir betrachten eine Übernahme als die beste Referenz für unsere Dienstleistung und Ihr Können. Sowohl Sie, als auch der Kunde hatten in der Zeit der Personalüberlassung Gelegenheit sich kennen zu lernen. Sollte daraus ein festes Arbeitsverhältnis entstehen, so freuen wir uns, Ihnen den Weg in ein festes Anstellungsverhältnis bei Ihrem Wunschunternehmen erleichtert zu haben.
Was ist, wenn FARA keinen Einsatz für mich hat?
Wir haben ein gutes Vertriebsnetz und eine Vielzahl an Kundenunternehmen. Dies sorgt dafür, dass regelmäßig Aufträge für Zeitarbeit vorliegen. Normalerweise löst ein Einsatz den anderen ab. Sollte es uns ausnahmsweise einmal nicht gelingen, einen Einsatz in einem Kundenbetrieb für Sie zu finden, so erhalten Sie die vereinbarte Vergütung selbstverständlich auch weiterhin.
Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?
Ja. Mit Ihrem Arbeitsvertrag erhalten sie selbstverständlich auch einen geregelten Urlaubsanspruch.
Was passiert bei Krankheit?
Sollten Sie einmal krank werden, gelten gleiche Bedingungen, wie bei anderen Unternehmen auch. Eine sofortige Info an uns ist wichtig für unsere Einsatzplanung. Die Lohnfortzahlung ist für Zeitarbeitsfirmen gesetzlich durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Ich habe einen Vertrag für vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen, übernimmt dies die FARA GmbH?
Unsere Mitarbeiter erhalten als zusätzliche freiwillige Leistung nach der Probezeit einen Zuschuss zum vermögenswirksamen Sparen.


