Fara - Personaldienstleistungen - Zeitarbeit
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Tarifvertrag für die Zeitarbeit

Seit dem 1. Januar 2004 gelten neue Gesetze für Zeitarbeit. Die strengen Rahmenbedingungen des für die Leiharbeit geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurden in Teilen gelockert, dafür gilt jetzt das so genannte Equal Treatment. Dieses gilt für alle Zeitarbeitsfirmen, es sei denn, ein gesonderter Tarifvertrag zwischen Personaldienstleistungsunternehmen und Gewerkschaft wird angewandt.

Es gibt nun klare und eindeutige Regeln für Ihre Lohnabrechnung. In den eingeführten Tarifverträgen sind alle Möglichkeiten (Stunden, Zuschläge, Schichten usw.) klar geregelt. Für Sie als Mitarbeiter ergeben sich dadurch viele Vorteile: mehr Anerkennung in der Öffentlichkeit, fester Monatslohn, gestaffelte Entgeltgruppen, flexibles Jahresarbeitszeitkonto und entsprechende Zuschläge.

Arten von Tarifverträgen

Derzeit bestehen vierTarifverträge: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der größte Branchenverband Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), in dem vor allem große Unternehmen vertreten sind, haben einen gemeinsamen Mantel- sowie einen Entgelttarifvertrag verabschiedet. Damit sind rund 100.000 Mitarbeiter tariflich abgesichert. Ein weiterer Tarifvertrag besteht zwischen DGB und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ), in dem vorrangig mittelständische Firmen – auch wir - organisiert sind. Die beiden bisherigen Verbände Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e. V. (MVZ) und Interessengemeinschaft Nordbayrischer Zeitarbeitsunternehmen e. V. (INZ) sind zum Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) verschmolzen. 

Vertragsbestimmungen bei FARA

Die FARA GmbH ist dem Tarifvertrag der IGZ angeschlossen. Detaillierte Informationen zu den Tarifverträgen klären wir gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen.